Rosenkranz von den hl. fünf Wunden Jesu

2. Entstehung:

 Die Herkunft des Rosenkranzes wird noch erforscht.

Fahren sie mit der Maus über den Rosenkranz



4. Gesätze:

Bei der Medaille (a):
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen

Bei der Perle (a1):---

Bei den Medaillen (b, c, d, e, f) 1x:
zu Ehren der Schmerzhaften Mutter Gottes Maria
Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade, der Herr ist mit dir. Du bist gebenedeit unter den Frauen, und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus, heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen

Bei den Perlen (1, 2, 3, 4, 5) 5x:
zu Ehren der hl. 5 Wunden unseres Herrn Jesus Christi
Ehre sei dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist, wie im Anfang, so auch jetzt und alle Zeit und in Ewigkeit. Amen


5. Kirchliche Approbation (Imprimatur):

 

6. Literatur:

 

7. Hinweis:

Der Rosenkranz muss jedoch, um die hl. Ablässe gewinnen zu können, von den Passionisten oder durch deren Ordensgeneral bevollmächtigter Priester geweiht sein.


Ablässe:

Ablass von einem Jahre täglich einmal.
Vollkommener Ablass (Nach Beichte, Kommunion, Ablassgebet und wer ihn wenigstens 10 mal jeden Monat betet), an einem der Freitag im März und an den festen Kreuzerfindung (3. Mai) und Kreuzerhöhung (14. September) oder an einem Tage in deren Oktaben (alle 3 mal im Jahr).
Vollkommener Ablass kann auch ferner noch (und ein Jahr Ablass) am Tage der österlichen Beichte und Kommunion gewonnen werden, wenn man den Totenkranz täglich vom Passionssonntag an bis einschliesslich Karfreitag betet.
An den anderen Tagen vom Passionssonntag bis Karfreitag kann noch ein Ablass von 7 Jahren und 7 Ouadragenen (mal 40 Tagen), gewonnen werden (Papst Leo XII)
Wer wenigstens 10 mal im Monats den Totenkranz verrichtet, kann einen vollkommenen Ablass erlangen am
Weihnachtsfeste (25. Dezember)
Fest der Beschneidung (1. Januar)
und Erscheinung des Herrn (6. Januar)
am Namen Jesu-Fest,
Osterfest
Christi Himmelfahrt
Fronleichnamsfest
und Fest der Verklärung des Herrn (6. August)
oder an einem beliebigen Tage in den Oktaben dieser Feste; dabei aber noch vorgeschrieben: Beichte, Kommunion, Kirchenbesuch, Ablassgebet.
(Papst Pius IX)

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