Regeln von 1842

Der Lebendige Rosenkranz trägt diesen Namen deshalb, weil die Mitglieder desselben in ihrem Vereine das nämliche Zeichen darstellen, welches die heilige Jungfrau dem heiligen Dominikus als ein sicheres Unterpfand der göttlichen Erbarmungen zu verleihen sich würdigte; nur dass der Rosenkranz, welchen dieser geliebte Diener Mariens zu jener Zeit erhielt, heutigen Tages in einem Kranze von Herzen sich darstellt, deren Verein es sich zum Zwecke macht, durch die tägliche Betrachtung der Geheimwaffe des heiligen Rosenkranzes Jesus und Maria wieder aufleben zu machen in den Herzen der Gläubigen, sowohl und vorerst in den Herzen der Vereinsmitglieder, als auch in den Herzen der Sünder, deren Bekehrung der Lebendige Rosenkranz ohne Unterlaß zu erflehen bemüht ist.

Um diesen so ersehnlichen Zweck zu erreichen, hat jedes Vereinsmitglied ein Vater unser, zehn Gegrüßet seist du, Maria, und ein Ehre sei dem Vater für die Erhaltung des Glaubens in den katholischen Reichen und für die Ausbreitung desselben in der ganzen Welt zu beten.

Die Einrichtung des Lebendigen Rosenkranzes ist sehr einfach und entspricht dem Sinnbild einer Rose, eines Rosenstockes und eines Rosengartens. Fünfzehn vereinigte Personen, von denen eine der Vorsteher oder die Vorsteherin ist, bilden eine Rose des Lebendigen Rosenkranzes. Elf Rosen, denen ein Rath oder eine Räthin vorsteht, stellen einen blühenden Rosenstock (von 165 Personen) vor, und die abermalige Vereinigung von fünfzehn dergleichen blühenden Rosenstöcken bilden einen Marianischen Rosengarten (von 2475 Personen). - Um jedoch der Himmelskönigin Maria jene Huldigung darzubringen, welche der Lebendige Rosenkranz sich zum Ziel setzt, ist es nicht nötig, sogleich einen Rosenkranz oder einen blühenden Rosenstock zu bilden; auch eine einfache Rose desselben, aus fünfzehn reuevollen und demüthigen Herzen zusammengesetzt, vermag schon die Mutter der Barmherzigkeit zu rühren und viele Gnaden zu erlangen.

Um die Ablässe zu gewinnen, welche selige Heiligkeit Papst Gregor XVI. beim Vereine des Lebendigen Rosenkranzes zu verleihen sich würdigte, ist nothwendig:
1) Daß fünfzehn Personen vereint feiern.
2) Daß jede derselben in das Verzeichnis des Vorstehers oder der Vorsteherin dieser fünfzehn Mitglieder eingetragen sei.
3) Das jedes Vereinsmitglied einen Monat hindurch täglich eines von den fünfzehn Geheimnissen des Rosenkranzes betrachte, und zur Ehre desselben ein Vater unser und zehn Gegrüßet seist du, Maria, auf die obgemeldete Meinung abbete. Auf solche Weise wird von diesen fünfzehn Personen alle Tage der ganze Rosenkranz (Psalter) gebetet.

Der Vorsteher oder die Vorsteherin eines jeden solchen Vereins von fünfzehn Personen hat die fünfzehn Geheimnisse des Rosenkranzes gedruckt auf abgesonderten Zetteln, welche untereinander gemischt und alle Monate an einem bestimmten Tage durch das Loos vertheilt werden. Um die monatliche Umwechslung derselben zu erleichtern, so loosen der Vorsteher oder die Vorsteherin, da die fünfzehn Mitglieder sich nicht auf einmal versammeln können, mit noch dreien der Vereinsmitglieder in der Art, daß jedes der Versammelten vier dieser Geheimnisse zieht, eines für sich und drei für die Abwesenden, welchen sie selbe sogleich zu überbringen sich verpflichten.

Man sieht wohl, daß die Vorsteher und Vorsteherinnen selbst vom Glauben und von Liebe zu Jesu Christo und zu Maria beseelt sein sollen, um allen vereinigten Personen mit Hilfe der drei Mitglieder, welche die Geheimnisse durch das Loos vertheilen, ebenfalls jene Gesinnungen einzuflößen, welche die göttliche Gnade bereits in ihre Herzen gelegt hat.

Unter vielerlei Obliegenheiten, welche dieser Verein in Frankreich sich auferlegt, um den alldort in hohem Grade eingerissenen geistlichen Uebeln zu steuern, fand sich derselbe bewogen, die Vereinsmitglieder auch dahin zu vermögen, daß jedes von ihnen im Namen aller anderen Mitglieder des Lebendigen Rosenkranzes jährlich ein Mal, als Ehrenabbitte, vor dem allerheiligsten Altarsakrament ein Stundgebet halte, und eine halbe Stunde hindurch den heiligen Kreuzweg besuche, zur Genugthuung für die Beleidigungen, welche Jesu Christo täglich in diesem allerheiligsten Sakramente zugefügt werden, und zur Hilfe der abgeschiedenen Seelen aller Vereins-Mitglieder; jene aber, die Priester sind, daß sie überdies ein Mal des Jahres auf die nämliche Meinung eine heilige Messe lesen und die Ordenspersonen, daß sie ebenso ein Mal die heilige Kommunion empfangen. Auf solche Art wird unserm göttlichen Heiland zu allen Zeiten der Tribut der Anbetung dargebracht, als eine Art Ersatz für die Schmach, welche ihm in dem anbetungswürdigsten Sakramente seines Fleisches und Blutes angethan wird; während auch die Seelen der Abgeschiedenen nicht unbedacht bleiben, und fortan Linderung in ihren Leiden, und oftmals gänzlich Erlösung erlangen. - Mächtige Gründe, den Eifer der Mitglieder des Lebendigen Rosenkranzes umso mehr zu entflammen.

Der Text ist von 1841 und entspricht daher in der Formulierung und Rechtschreibung (z.B. vertheilen statt verteilen oder Genugthuung statt Genugtuung) nicht den heutigen Normen.


Der Lebendige Rosenkranz Ein vor Gott besonders wohlgefälliges und wirksammes gemeinschaftliches Gebet. Einsiedeln, 1841

Quelle:

Buch "Der lebendige Rosenkranz" Einsiedeln 1841.
Bei Jakob Joseph Schönböchler.


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